Ein Kind springt in den Arm einer Person Don't lose your grip
Für Fachkräfte

Fachberatung, Fortbildung und Supervision sowie Kooperationsverträge

Machen Sie sich als Fachkraft Sorgen um ein Kind und seine Familie? Sind Sie auf der Suche nach einer Fachberatung, Fortbildung oder einer Supervision zum Thema Kinderschutz? Möchten Sie einen Kooperationsvertrag mit uns zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung (gemäß § 8a SGB VIII und § 4 KKG)?

Fachberatung

Als Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe (§ 8a SGB VIII), als Fachkräfte an Schulen oder aus dem Gesundheitsbereich (§ 8b SGB VIII bzw. § 4 KKG) haben Sie Anspruch auf Beratung durch eine im Kinderschutz erfahrene Fachkraft. In Berlin wurde das Kinderschutz-Zentrum von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beauftragt, diesen Beratungsanspruch sicherzustellen.

Wir beraten Sie

  • wenn Sie verstehen möchten, was Auffälligkeiten im Verhalten eines Kindes oder einer Familie bedeuten können,
  • bei der Einschätzung, ob und wodurch das Kindeswohl gefährdet ist,
  • bei der Einbeziehung von Kindern und Eltern in die Gefährdungseinschätzung sowie
  • bei der Vorbereitung der Gespräche mit Ihnen,
  • ob und welche Hilfen für die Familie geeignet sind,
  • wann Sie das Jugendamt benachrichtigen sollten,
  • bei Fragen der Kooperation mit anderen Institutionen.

Die Fachberatung ist kostenfrei, vertraulich und kann telefonisch oder im persönlichen Gespräch erfolgen. Beraten werden Sie von Fachkräften mit langjähriger Erfahrung im Kinderschutz.

Bitte richten Sie Ihre Anfrage zur Fachberatung direkt per E-Mail an fachberatung@kszb.de oder rufen Sie uns an unter 030 6839110.

Fortbildungen

Wir bilden Teams oder Gruppen zu allen Fragen rund um das Thema Kinderschutz fort. Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir folgende Informationen für die Dozent*innen:

  • Einrichtung und Tätigkeitsfeld für welches Sie anfragen
  • Anzahl der Teilnehmer*innen
  • Thema der Fortbildung unter Berücksichtigung eventueller Vorkenntnisse
  • Zeitlich eingeplanter Umfang 
  • Ort und Datum der Veranstaltung
  • Kontaktmöglichkeiten

Nach Verteilung Ihrer Anfrage nehmen die Dozent*innen für nähere Absprachen Kontakt zu Ihnen auf.

Bitte richten Sie Ihre Anfrage zu einer Fortbildung unter Angabe der o. g. Informationen direkt per E-Mail an fortbildung@kszb.de oder rufen Sie uns an unter 030 6839110.

Leute sitzen in einem Stuhlkreis

Supervision

Wenn Sie Interesse an einer Supervision zum Thema Kinderschutz haben, wenden Sie sich bitte an Frau Saal unter 030 6839110 oder direkt an evelyn.saal@kszb.de.

Kooperationsvereinbarung zur Wahrnehmung des Schutzauftrags 

Sie haben die Möglichkeit, für Ihre Einrichtung einen Kooperationsvertrag mit uns zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung (gemäß § 8a SGB VIII und § 4 KKG) zu vereinbaren. Damit stehen Ihnen die Fachkräfte der Beratungsstellen des Kinderschutz-Zentrum Berlin als „insoweit erfahrene Fachkräfte“ zur Verfügung, um die Gefährdung eines Kindes einzuschätzen.

Fachkräfte unserer Beratungsstellen sind „insoweit erfahrene Fachkräfte“ und verfügen über entsprechende Qualifikation und Erfahrung gemäß Jugend-Rundschreiben Nr. 1/2014 der Senatsverwaltung.

Was muss ein Träger vorlegen, damit er mit uns einen Kooperationsvertrag abschließen kann?

  • Daten zur Organisation
  • Kinderschutz-Konzept
  • Leitbild zum Kinderschutz
  • Gegebenenfalls Fortbildungsnachweise der Mitarbeiter*innen zum Kinderschutz
     

Was bieten wir dem Träger?

  • Beratungsgespräch zum Kinderschutz-Konzept
  • Fachberatung gemäß Kooperationsvertrag

Bitte richten Sie Ihre Anfrage zu einer Kooperationsvereinbarung an Frau Saal unter 030 6839110 oder direkt per E-Mail an evelyn.saal@kszb.de.