Erklärung zur Barrierefreiheit

Notiz: Final bzw. nach Prüfung ergänzen und überarbeiten!
Beispiel Auflistung: https://www.berlin.de/moderne-verwaltung/barrierefreiheitserklaerung.989526.php

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Kinderschutz-Zentrum Berlin e. V.

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.kszb.de.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am tt.mm.jjjj erstellt bzw. überarbeitet.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten Stelle.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

[Bitte die zutreffende Aussage stehen lassen und die anderen beiden löschen.]
Dieses Angebot ist barrierefrei. Es werden alle Anforderungen der BITV erfüllt. [Bitte geben Sie hier auch an, wenn Sie Maßnahmen umgesetzt haben, die über die Mindestanforderungen an die barrierefreie Gestaltung hinausgehen.]
Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV im Wesentlichen erfüllt.
Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV erfüllt.
Dieses Angebot ist nicht barrierefrei. Es werden fast keine Anforderungen der BITV erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit aktueller BITV.

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

[Bitte listen Sie jede Barriere auf. Bei gleichen Barrieren, können diese gruppiert werden.]
1.    Barriere:
a.    Beschreibung
[Bitte benennen Sie die Teile des Inhalts oder der Funktionen, die nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind.]
b.    Maßnahmen 
[Bitte beschreiben Sie, welche Maßnahmen getätigt werden, um die Barriere zu beheben.]
c.    Barrierefreie Alternative
 [Nur falls diese in Ausnahmefällen vorhanden sein sollte: Bitte geben Sie an, welche barrierefreie Möglichkeit es gibt, an die Informationen zu gelangen.]
Unverhältnismäßige Belastung 
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (BremBGG § 13 (5)):
1.    Teilbereich:
a.    Beschreibung 
[Führen Sie die nicht barrierefreien Bereiche, Inhalte oder Funktionen auf, für die Sie die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach BremBGG § 13 (5) geltend machen.]
b.    Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
[Wenn die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik Ihnen eine Ausnahmegenehmigung wegen unverhältnismäßiger Belastung erteilt hat, verlinken Sie diese bitte, ansonsten begründen Sie bitte Ihre unverhältnismäßige Belastung.]
c.    Barrierefreie Alternative
[Wenn vorhanden, hier eine barrierefreie Möglichkeit (Alternative) angeben.]


Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

[Hier Kontaktangaben der Ansprechperson angeben wie Name, E-Mail oder Link zu Kontaktformular, Telefonnummer]

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der oben genannten Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.

Kontaktformular der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit